Investitionsleitfäden

Investitionsleitfäden

Werkzeuge, Informationen und geführte Pfade, um Ihre Investition in Kampanien zu starten und auszubauen

Dieser Bereich des Portals begleitet Investoren bei den ersten Schritten ihres Investitionsvorhabens in Kampanien und bietet eine klare, zuverlässige und ergebnisorientierte Orientierung.

Starten Sie Ihr Unternehmen

Ein Investor, der in Italien eine Geschäftstätigkeit aufnehmen möchte, sollte zunächst die für seine Tätigkeit am besten geeignete Gesellschaftsform prüfen. Diese Wahl hängt von der Art der auszuübenden Tätigkeit (Produktion und/oder Vermarktung, Erbringung von Dienstleistungen oder Werbe- und Vertretungstätigkeit) sowie von den für die Investition verfügbaren finanziellen Ressourcen ab.

Tochtergesellschaft

Tochtergesellschaft

<p>Die Tochtergesellschaft ist eine rechtlich selbstständige Einheit nach italienischem Recht, die vollständig oder teilweise von der ausländischen Muttergesellschaft kontrolliert wird. Der ausländische Investor, der in Italien eine Tochtergesellschaft gründet, kann diese unter allen vom italienischen Zivilgesetzbuch vorgesehenen Rechtsformen auswählen.</p>
Niederlassung

Zweigniederlassung

<p>Im Unterschied zur Tochtergesellschaft, die über eine eigene Rechtspersönlichkeit verfügt, fungiert die Zweigniederlassung als Ausweitung der Muttergesellschaft. Die Zweigniederlassung trägt weiterhin die Verantwortung für ihre eigenen Tätigkeiten, doch werden ihre Gewinne im Land, in dem die Tätigkeit ausgeübt wird, besteuert.</p>
Repräsentanz

Repräsentanz

<p>Die Repräsentanz besitzt keine eigene, von der ausländischen Muttergesellschaft unabhängige Rechtspersönlichkeit und darf ausschließlich in Marketing- oder anderen nicht-kommerziellen Aktivitäten tätig sein.</p>

Registrieren Sie Ihr Unternehmen

In Italien können alle für die Unternehmensregistrierung erforderlichen Formalitäten online über ein einziges Verfahren abgewickelt werden: die Einheitliche Meldung (Comunicazione Unica).

Mit einer einzigen Übermittlung registriert sich das Unternehmen bei:

  • dem Handelsregister;
  • der Steuerbehörde (Agenzia delle Entrate);
  • INPS (Nationales Sozialversicherungsinstitut);
  • INAIL (Nationale Unfallversicherungsanstalt für Arbeitsunfälle);
  • gegebenenfalls der SCIA (zertifizierte Meldung über den Beginn der Tätigkeit) für die SUAP (Einheitliche Anlaufstelle für Produktionsbetriebe).

SUAP-Anlaufstelle

Die Büros der Einheitlichen Anlaufstellen für Produktionsbetriebe (SUAP) unterstützen Unternehmen durch einen einzigen digitalen Kanal für die Verwaltung aller Genehmigungen und Lizenzen, die für die Aufnahme einer Wirtschaftstätigkeit erforderlich sind.

Über ein integriertes Online-Verfahren koordinieren die SUAP-Stellen die Formalitäten rund um Steuern und Sicherheit, Umweltschutz, Emissionskontrolle und städtebauliche Konformität und tragen so zum Abbau der administrativen Zersplitterung bei.

Digitale Einheitliche Anlaufstelle der SWZ (S.U.O. ZES)

Die S.U.O. ZES (einheitliche administrative Verfahrensstelle, die für Errichtung, Standortwahl, Erweiterung oder Änderung von Produktionsanlagen in den Sonderwirtschaftszonen – SWZ – erforderlich ist) Unica.

Neben den produktionsbezogenen Aspekten besteht ein institutionelles und baurechtliches Interesse an allen Veränderungen des Gebiets, die der Investition dienen.

In den gesetzlich vorgesehenen Fällen übernimmt die S.U.O. ZES auch die Funktionen der SUAP, indem sie Genehmigungen und Formalitäten zentralisiert und so Zeit und administrative Zersplitterung reduziert.